März 9, 2017

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Textilpflege Köln

– im folgenden Textilpflege-Köln genannt –

1. Ein Auftrag gilt mit Annahme des Lieferscheines als bestätigt. Die Aushändigung ist die Bestätigung, dass die Ware im vollen Umfang und die Qualität der Lieferung einwandfrei sind.

2. Bleibt der Kunde länger als 14 Tage nach Rechnungsgestellung seinen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, kann Textilpflege-Köln bei Kreditkunden die Weiterbelieferung von Barzahlung bei Lieferung abhängig machen. Darüber hinaus kann Textilpflege-Köln Zinsen in Höhe von 5% Punkten über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom 15. Tage ab Rechnungsdatum anrechnen. Außendienstmitarbeiter und Auslieferungsfahrer sind zum Inkasso nur bei Vorlage und Übergabe quittierter Rechnungsformulare von Textilpflege-Köln befugt.

3. Die Preise werden ab Datum der Erstlieferung für mindestens 6 Monate garantiert. Bei einem Anstieg der Lohn-, Energie –und Materialkosten werden die Preise angemessen erhöht.

4. Jedem Reinigung – Wäscheposten muss der vorgeschriebene Lieferschein beigefügt sein. Bei nicht Reklamation der aufgeführten Posten durch den Kunden gilt die auf dem Lieferschein stehende Kilogrammzahl oder Stückzahl als akzeptiert.

5. Für Oberbekleidung – Wäsche, die die im Gewicht nicht im Stücklohn abgerechnet wird, ist das Gewicht der Textilpflege – Wäscherei das auf der Wäschereiwaage ermittelt wurde, maßgeblich.

6. Ausführung und Leistungsbeschreibung

Chemische Reinigungen oder Waschbehandlungen werden sachgemäß und schonend gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller durchgeführt. Die Chemisch Reinigung erfolgt nach den gesetzlichen Auflagen und Bestimmungen. Falls verschiedene Pflegemöglichkeiten gemäß der Pflegekennzeichnung des Herstellers möglich sein, so wählen wir die Pflegemethode, die für die Art der Verschmutzung am besten geeignet erscheint. Die Waschbehandlung erfolgt auch nach den geltenden Bestimmungen und Auflagen und Möglichkeiten im Rahmen der Waschmaschinen. Die Endbeurteilung obliegt im Einzelfall in unserem fachmännischen Ermessen. Für Beschädigungen, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstanden sind, haftet der Hersteller. Befindet sich im Reinigungsgut kein Pflegekennzeichen des Herstellers, so hat uns der Kunde darauf hinzuweisen. Die trotzdem vom Kunden gewünschte Reinigung erfolgt dann auf sein Risiko. Soweit bestimmte Leistungen von uns nicht erbracht werden können, vermitteln wir sie an einen anderen Fachbetrieb. In diesem Fall erbringen wir nur die Vermittlung als Leistung und stehen auch nur für diese Vermittlung ein. Für Ansprüche in diesem Zusammenhang haftet der von uns beauftrage Fachbetrieb.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind ( z. B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung ), hinzuweisen. Der Kunde ist verpflichtet, uns über den Wert des Reinigungsgutes zu informieren, soweit dieses 500 € überschreitet. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an uns aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Kugelschreiber, Kosmetikartikel  ( z. B. Lippenstift ) sowie Papier. Für Schäden am Reinigungsgut des Kunden und am Reinigungsgut Dritter, die durch den Verbleib solcher oder ähnlicher Gegenstände verursacht wurden, haftet der Kunde, in dessen Kleidung sich die ursächlichen Gegenstände befanden.

8. Mangel am eingelieferten Reinigungsgut

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des eingelieferten Stückes verursacht werden, und die wir nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel), dasselbe gilt für Reinigungsgut das nicht oder nur begrenzt chemisch reinigungsfähige oder waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies durch einfache Warenschau nicht erkennen können.

9. Rücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Auftrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz und muss die bisherig angefallenen Kosten übernehmen. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

10. Rückgabe

der Gegenstände erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung und Barzahlung ohne Abzug.  Wer die Auftragsbestätigung vorlegt gilt als empfangsberechtigt, oder er hat seine Abholberechtigung nachzuweisen. Der Auftraggeber muss das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Reinigungstermin abholen, falls keine Lieferung durch Textilpflege-Köln vereinbart ist. Ist keine Lieferadresse bekannt haften wir nach Ablauf dieser Frist nicht mehr. Das Reinigungsgut wird unabhängig davon ein Jahr aufbewahrt. Nach dem 3ten Monat bis Ende von einem Jahr haften wir nur, wenn der Kunde ein Verschulden des Reinigers zweifelsfrei nachweisen kann.  Nach einem Jahr sind wir zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Auftraggeber meldet sich vor der Verwertung. In der Regel wird das Reinigungsgut karitativen Einrichtungen kostenlos überlassen.

11. Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Rückgabe und vor Mitnahme des Reinigungsgut die Ware auf offensichtliche Schäden, Richtigkeit, Menge und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen und eine etwaige Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abholung anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Bereits wieder getragene Kleidung kann nicht mehr reklamiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, eine etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Kunde Mängel, Schäden oder eine Verwechslung nicht bei Rückgabe des Reinigungsgutes anzeigt, hat er durch Vorlage des Abholscheins oder anderweitig nachzuweisen, dass das Reinigungsgut von uns und nicht zwischenzeitlich von einem Dritten verwechselt, gereinigt oder auf andere Weise bearbeitet und/oder beschädigt wurde.

12. Haftung

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt wurden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden ( verborgene Mängel ) ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf Schadenersatz umfasst den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert der Ersatzbeschaffung unter Abzug eines prozentualen Wertverlustes des Reinigungsgutes durch Benutzung und Zeitablauf.

13. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Soweit wir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlichen Einzelvereinbarungen.

14. Sollte der eine oder andere Punkt ungültig sein oder werden, so bleiben alle anderen Punkte unberührt. An Stelle des ungültigen wird eine Regelung getroffen, die dem gedachten Zweck Nahe kommt.

15. Gerichtsstand ist Köln